Mitgliederversammlung des TSV Hesel
Liebe Mitglieder,
aufgrund einer Ungenauigkeit in unserer Satzung müssen wir eine Änderung im §19a beschließen und laden euch daher zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Aus der bisherigen Formulierung:
“Der 1. Vorsitzende ist nach § 26 BGB einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können den Verein nur gemeinsam vertreten, wobei sie die Vertretung nur bei Verhinderung oder Abwesenheit des 1. Vorsitzenden übernehmen dürfen.”
wird:
“Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister ist gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Sie können den Verein nur gemeinschaftlich vertreten.”
Die Versammlung findet am 15. September um 10 uhr als Videokonferenz statt.
Eine Teilnahme erfolgt über diesen Link: https://t1p.de/mv2024_tsv
Um eine Anmeldung wird gebeten ().
Sportliche Grüße
Der Vorstand