Der Landkreis Leer informiert (25.11.21)
Grundlage für die aktuelle Einstufung der Warnstufe sind die Informationen auf:
https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Coronavirus/
Der Kreissportbund informiert (02.11.21)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Landkreis Leer gelten ab Mittwoch verschärfte Corona-Maßnahmen. Der Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen wird ab dem 3. November auf vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete (= 3G) beschränkt. Grund für die Verschärfungen ist die stabile Grenzwertüberschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen: Der Leitindikator „Neuinfizierte“ liegt im Landkreis Leer seit nunmehr fünf Werktagen in Folge über 50, womit die Kreisverwaltung nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung per Allgemeinverfügung die Beschränkung auf 3G anzuordnen hat.
Sportanlagen in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Sporthallen sowie deren Duschen und Umkleiden können nur durch geimpfte, genesene und getestete Personen genutzt werden. Die Verantwortung zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen liegt beim Nutzer der jeweiligen Sportstätte.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Auch amtlich zugelassene Tests zur Eigenanwendung, so genannte Selbsttests, sind gestattet, wenn sie im Beisein des Dienstleisters oder Veranstalters durchgeführt werden.
Befreit von der 3G-Pflicht sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Alle Infos zu den geltenden Regelungen, Möglichkeiten zur Testung und Impfung sowie aktuelle Fallzahlen online unter www.landkreis-leer.de/Coronavirus
Ich bitte Sie diese Information an ihre Gruppen- bzw. Spartenleiter weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
KreisSportBund Leer e.V.
i.A. Gerda Mansholt
Geschäftsstelle